Leitlinien zum Ablauf bei Wiederaufnahme von Gutscheinmaßnahmen |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 28.05.2020 |
Über den DVS - Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V. erreichte uns die Neuigkeit, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) Leitlinien hinsichtlich des Ablauf bei Wiederaufnahme von Gutscheinmaßnahmen erlassen hat. Das Leitliniendokument finden Sie im internen Bereich.
Den Trägern wird u.a. die Möglichkeit eröffnet, aufgrund von Abstandsregelungen und daraus folgenden zusätzlichen Aufwendungen (z.B. durch Anmietungen oder Bereitstellung zusätzlichen Personals) höhere Kosten geltend zu machen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zuletzt geändert am: 29.05.2020 um 13:16
Zurück zur ÜbersichtUm den negativen Auswirkungen von Corona zu begegnen, wurden auf Bundes- und Landesebene verschiedene Fördermöglichkeiten eingeführt. Ziel ist es, betroffene Unternehmen und (Solo-)Selbstständige, aber auch Arbeitnehmende in dieser schwierigen Zeit schnell und unbürokratisch zu unterstützen.
Inhalte:
* Förderungen des Bundes und Sachsen
* mögliche Kredite und Bürgschaften
* Steuererleichterungen
* sonstige lokale Förderungen
* Kurzarbeitergeld
Um teilnehmen zu können, bitten wir Sie um Anmeldung bei:
Marcus Schaub – schaub@vhs-sachsen.de – 0351 43 70 70 50
Bitte teilen Sie uns mit, in welcher Branche Sie tätig sind und wie viele Mitarbeitende Ihr Unternehmen hat. Dies gibt uns die Möglichkeit, konkret auf die persönlichen Bedarfe einzugehen und spezifische Fragen der Teilnehmenden beantworten zu können.
Für eine weiterführende Beratung stehen Ihnen die Fachinformationszentren Zuwanderung in Chemnitz, Dresden und Leipzig gern zur Verfügung.